Alles über das Plastiktütenverbot. Was beachten?

Die Richtlinie der EU, die eine Reduzierung des Plastiktütenverbrauchs fordert, wird in Deutschland heiß diskutiert. Wie wird die Bundesregierung die EU-Vorgabe umsetzen? Ist ein Plastiktütenverbot geplant? Wird hierzulande eine verpflichtende Gebühr für die Kunststofftragetaschen eingeführt? Wir beantworten alle wichtigen Fragen und informieren Sie über die aktuellen Entwicklungen.

EU-Richtlinie zum Plastiktütenverbot. Was bedeutet das für Deutschland.
Wird aufgrund der EU-Richtlinie ein Plastiktütenverbot in Deutschland eingeführt?

Was ist der gesetzliche Hintergrund?

Es geht um die „Richtlinie (EU) 2015/720 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG betreffend die Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen“, die nun in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll.

Welche Ziele werden in der EU-Richtlinie genannt?

  • Bis zum Dezember 2019: Reduzierung des jährlichen Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen auf höchstens 90 Stück pro Einwohner und Jahr.
  • Bis zum Dezember 2025: Reduzierung des jährlichen Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr.
  • Sofern keine anderen gleichermaßen wirksamen Maßnahmen getroffen werden: kostenpflichtige Abgabe von leichten Kunststofftragetaschen.
  • Sensibilisierung der Bevölkerung zu den negativen Umweltauswirkungen des übermäßigen Verbrauchs an leichten Kunststofftragetasche.
  • Kennzeichnung von (vermeintlich) biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststofftragetaschen.

Welche Maßnahmen können die Mitgliedstaaten ergreifen, um diese Ziele zu erreichen?

In der Richtlinie ist die Rede von der Einführung „wirtschaftlicher Instrumente und Marktbeschränkungen“, „sofern diese Beschränkungen verhältnismäßig und nichtdiskriminierend sind. Das bedeutet, die Mitgliedstaaten können zum Beispiel Steuern, verpflichtende Gebühren oder sogar ein Tragetaschenverbot einführen. Letzteres wäre aber aufgrund des geringen Verbrauchs an Tragetaschen in Deutschland wohl nicht verhältnismäßig.

Wie viele Plastiktüten verbraucht ein Deutscher?

Der Verbrauch an leichten Kunststofftragetaschen liegt in Deutschland mit 76 Tragetaschen pro Einwohner und Jahr in Deutschland erheblich unter dem EU-Durchschnitt von 198 Stück pro Einwohner und Jahr. Er unterschreitet damit den in der EU bis 31. Dezember 2019 geforderten Wert von 90 Tragetaschen pro Person. Das zeigt: Für die Bundesregierung besteht kein dringender Handlungsbedarf. „Das in der Richtlinie für 2019 vorgesehene Einsparziel wird hierzulande schon heute mehr als erreicht. Dies zeigt, dass Einzelhandel und Kunden in Deutschland sehr verantwortlich mit Plastiktüten umgehen“, so der Geschäftsführer des Deutschen Handelsverbands Kai Falk.

Taschen sind aus der Fußgängerzone nicht mehr wegzudenken.
In Deutschland werde durchschnittlich 79 Plastiktüten pro Person und Jahr verwendet.

Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung?

Die Bundesregierung strebt eine freiwillige Abmachung mit der Industrie an. Derzeit ist das Bundesumweltministerium im Gespräch mit dem Deutschen Handelsverband. Dieser hat einen Entwurf vorgelegt, der eine Selbstverpflichtung zu einer angemessenen Abgabe für Tragetaschen ab 2016 vorschlägt. Ein Beschluss wurde diesbezüglich noch nicht getroffen, wird aber zeitnah erwartet.

Kann die Bundesregierung Plastiktüten verbieten?

Die Änderung der Richtlinie macht ein Tragetaschenverbot grundsätzlich möglich, jedoch mit der Einschränkung, dass dieses Verbot „verhältnismäßig und nichtdiskriminierend“ zu sein hat. Diese Voraussetzungen sind mitnichten erfüllt. Ein Verbot ist schon allein aufgrund dessen, dass Deutschland die in der Richtlinie geforderte Vorgaben zum Plastiktütenverbrauch für 2019 bereits jetzt erfüllt, keineswegs angemessen. Ein Tragetaschenverbot in Deutschland ist daher nicht zu erwarten.

Warum sollen Plastiktüten reduziert werden?

 

Die Richtlinie nennt die Auswirkungen auf die Umwelt, die durch das Wegwerfen von Tragetaschen entstehen, sowie das weltweite Problem der Ansammlung von Abfällen in Gewässern als Grund, den derzeitigen Verbrauch an Kunststofftragetaschen zu reduzieren. Plastiktüten werden dann zu einem Problem, wenn sie unsachgemäß entsorgt werden, was in einigen EU-Ländern und vielen asiatischen Ländern leider oft die Regel ist. Deutschland besitzt hingegen ein funktionierendes Abfall- und Verwertungssystem.

Das Bundesumweltministerium schreibt auf der eigenen Website: „Kunststofftragetaschen unterliegen zudem dem Regelungsbereich der Verpackungsverordnung und werden somit über die dualen Systeme flächendeckend erfasst und verwertet. Insbesondere in Deutschland kann daher nicht davon gesprochen werden, dass ein besonderes Problem durch Vermüllung der Landschaft bestehen würde. Ihr Anteil am Kunststoffverbrauch beträgt hierzulande weniger als 1 Prozent.“

Welche Plastiktüten sind betroffen?

Die Richtlinie strebt vor allem eine Reduzierung von „leichten Kunststofftragetaschen“ an. Damit sind solche mit einer Wandstärke von unter 50 Mikron gemeint. Dickere Kunststofftragetaschen sind ausgenommen, da diese meist mehrfach genutzt werden. Sehr dünne Kunststofftragetaschen, etwa die im Obst- und Gemüseverkauf üblichen Hemdchentragetaschen, sind nicht betroffen. Der Grund dafür ist, dass ein Umstieg auf umweltschädlichere Materialien vermieden werden soll. Den EU-Ländern steht es jedoch frei, Regelungen zu jeder Art von Tragetasche zu treffen.

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In welchen Ländern gilt ein Plastiktütenverbot?

Frankreich hat die dünnwandigen nicht biologisch abbaubaren Plastiktüten ab 2016 verboten. In Italien gilt bereits seit 2011 ein Plastiktütenverbot. Auch außerhalb von Europa wurden bereits Plastiktütenverbote eingeführt. Etwa im US-Bundesstaat Hawaii. In China gilt ein Verbot für sehr dünne Tüten. Kenia und Uganda verbieten die dünnsten Tüten ebenfalls. In Bangladesch sind alle Kunststofftüten seit dem Jahr 2000 verboten. In Australien gilt unter anderem im Bundesstaat South Australia ein Verbot für Kunststofftüten. In Indien sind Plastiktüten in der Hauptstadt Neu-Delhi verboten. Informationen zu weiteren Ländern lesen Sie auf wikipedia.

Sind Papiertüten eine Alternative zu Kunststofftragetaschen?

Papiertüten sind unter Umweltaspekten keine Alternative zu Kunststofftragetaschen. Erstens wird bei der Herstellung von Papiertragetaschen etwa doppelt so viel Energie benötig und zweitens werden Zellstofffasern der Papiertragetaschen mit Stickoxiden, Schwefeloxiden sowie anderen Chemikalien behandelt. Zudem sind Papiertüten aufgrund ihres höheren Gewichts und ihres oft unhandlichen Formats weniger gut für die Mehrfachnutzung geeignet.

Sind Stofftaschen eine Alternative zu Kunststofftragetaschen?

Stofftaschen haben ebenfalls eine schlechtere Umweltbilanz als Kunststofftragetaschen. Laut einer Studie der britischen Regierung schneidet die Stofftragetasche erst ab dem 130fachen Einsatz hinsichtlich des Treibhausgaspotentials (Global Warming Potential) besser als die einmal genutzte (!) HDPE-Tragetasche ab. Dieser Wert ist in der Praxis deutlich höher, da eine Kunststofftragetasche in der Regel mehrfach genutzt wird.

Sind Tüten aus Biokunststoffen eine Alternative zu PE-Tragetaschen?

Tüten aus Biokunststoffen schneiden laut Angaben des Umweltbundesamt keineswegs besser in der Ökobilanz ab als rohölbasierte Kunststofftragetaschen. Denn Biokunststoffe lassen sich derzeit im Gegensatz zu herkömmlichen Polyethylen schwer oder nicht recyceln. In der Abfallentsorgungswirtschaft sind diese Tüten unbeliebt. Dies gilt insbesondere für biologisch abbaubare Tüten. Diese zersetzt sich meist nicht vollständig und senken zudem den Wert des Komposts.

Weiterhin sind Begriffe wie „oxo-biologisch abbaubar“ oder „oxo-abbaubar“ laut EU-Richtlinie oft irreführend für den Verbraucher, denn die so bezeichneten Tüten dürfen nicht kompostiert werden. Die Richtlinie fordert eine einheitliche Kennzeichnung entsprechender Tüten sowie eine Erforschung ihrer tatsächlichen Umweltauswirkungen. Einzelhändler sollten beim Kauf von kompostierbaren Beuteln darauf achten, dass diese die relevanten Normen, etwa EN 13432, erfüllen. Zudem sollte der Nutzer über die fachgerechte Entsorgung aufgeklärt werden.

Die Tatsache, dass es derzeit keine einheitlichen Regelungen zu Beschaffenheit, Kennzeichnung und Entsorgung der „Bioplastiktüten“ gibt, macht ihre Anwendung problematisch.

Wie sollten Einzelhändler reagieren?

Einzelhändler sollten sich von den derzeitigen Diskussionen nicht irritieren lassen, zumal Tragetaschen mit einer gewissen Wanddicke gar nicht betroffen sind. Im Lebensmitteleinzelhandel ist eine Gebühr für Plastiktüten seit Langem üblich. Diese Gebühr wird von den Konsumenten gut angenommen. Selbst wenn eine verpflichtende Gebühr – ob nun freiwillig oder gesetzlich – für die Taschen eingeführt wird, bedeutet dies, dass sich nicht so viel ändert. Wer im Moment vor der Anschaffung von Tragetaschen für sein Geschäft steht, sollte sich dennoch umfassend vom Hersteller beraten lassen.

Damit die Kunden die Taschen mehrfach nutzen können, empfehlen wir Tragetaschenmodelle, die besonders stabil sind. Doppelkraft-Tragetasche und Reiterband-Tragetaschen etwa besitzen eine Verstärkung im Griffbereich. Auch die Schlaufen-Tragetaschen sind widerstandsfähig. Insgesamt ist es ratsam, besonders hochwertige Kunststofftragetaschen, die gerne weiterverwendet werden, an die Kunden weiterzugeben. Mit einer ansprechend bedruckten Tragetasche können Händler einen zusätzlichen Anreiz schaffen, dass genau ihre Tragetasche mehrfach genutzt wird. Das ist nicht nur für die Umwelt gut, sondern auch für das Markenimage.

Wer beantwortet Fragen zum Plastiktütenverbot?

INFOLIO Verpackungen steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Wir sind Hersteller und Händler von Kunststoff- und Papiertragetaschen und sind daher mit der Thematik vertraut.

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